Die Finanzkrise ist zwar mittlerweile überstanden, dennoch wurde währenddessen das Thema Einlagensicherung in den Fokus gerückt, denn die Anleger hatten Angst um ihre Ersparnisse bekommen. Die Banken müssen nun besonderen Wert darauf legen, ihren Kunden eine hohesicheren Sicherheit zu garantieren. Denn diese sind heutzutage wesentlich kritischer und misstrauischer gegenüber Sicherungsversprechen geworden. Sie wollen harte Fakten und Garantien, dass ihr Geld auch nach einer weiteren Finanzkrise sicher wäre. Aus diesem Grund gibt es in Deutschlang mehrere Einlagensicherungen, die ich nun im Detail etwas erläutern möchte.
Die gesetzliche Einlagensicherung von Deutschland
Im EAEG §4 und §5 ist der Umfang des Schutzes durch die gesetzliche Einlagensicherung geregelt. 50.000 Euro werden pro Kunde und Pro Bank von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zu 100 Prozent geschützt. Diese Regelung ist in dieser Form erst am 01 Juli 2009 in Kraft getreten. Vorher gab es eine solche Regelung zwar auch, allerdings nur bis maximal 20.000 Euro und einer Absicherung von 90 Prozent. Durch die neue Regelung, die 100 Prozent abdeckt müssen Kleinanleger auf jeden Fall nicht mehr um ihre Ersparnisse fürchten.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Auch für größere Anleger gibt es nun weitere Sicherungen. Es steht so beispielsweise jeder Bank frei, am Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken mitzuwirken. Dieser Fond springt erst dann ein, wenn die gesetzliche Einlagensicherung übersteigt wird. An diesem Einlagensicherungsfond nehmen nahezu alle bekannten Banken in privater Rechtsform in Deutschland teil. Die Einlagen deren Kunden sind somit wesentlich besser und in höheren Bereichen geschützt, als es gesetzliche vorgeschrieben ist. Dabei beträgt die Sicherungsgrenze der teilnehmenden Banken jeweils 30 Prozent des Eigenkapitals. Da das Mindestkapital einer Bank in Deutschland bei 5 Millionen Euro liegt, sollte dies einen Vollständigen Schutz der Einlagen für den Großteil der Anleger bedeuten.
Zusätzlich gibt es noch eine Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), sowie einen Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Kundeneinlagen sind dabei in voller Höhe und ohne Begrenzung abgesichert.
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